Stiftungszweck der Stiftung Leonberger Hospiz

Stiftungszweck der Stiftung Leonberger Hospiz

Stiftungszweck der Stiftung Leonberger Hospiz

Zu den Zielen der Stiftung gehört es vor allem, finanziell die langfristige Existenz des Stationären Hospizes und des Ambulanten Hospizdienstes in Leonberg zu sichern. Die Stiftung wurde 2001 durch private Initiative und mit Unterstützung durch die Stadt Leonberg und den Landkreis Böblingen gegründet und ist seitdem erfolgreich tätig.

Neben der regelmäßigen Übernahme von laufenden Investitionen und Projektkosten leistete die Stiftung zunächst bei der Errichtung des stationären Hospizes im Jahre 2012 einen erheblichen finanziellen Zuschuss. Um der seither steigenden Nachfrage nach ambulanten Hospizleistungen sowie dem Kinderhospiz und der Trauerbegleitung nachkommen zu können, wurde das Hospizgebäude im Jahre 2023 durch eine Aufstockung deutlich erweitert. Auch hier konnte die Stiftung den überwiegenden Teil des Ausbaus finanzieren.

Seit ihrer Gründung hat die Stiftung in etwas mehr als zwanzig Jahren bereits weit  über 2 Mio. EUR bereitgestellt. Unser Dank gilt allen Freunden und Unterstützern, die durch ihre Spenden zahlreiche Projekte und letztlich die erfolgreiche Arbeit der Mitarbeitenden und vielen ehrenamtlichen Helfer des Hospizes unterstützen.

Damit hat die Stiftung viel erreicht und ist zur finanziellen Absicherung des Hospizes auch künftig notwendig. Denn die laufenden Kosten des Hospizes werden weiterhin von den Krankenkassen und öffentlichen Stellen nicht vollständig übernommen. Daher tragen die an die Stiftung geleisteten Spenden und deren Kapitalerträge dazu bei, um je nach Bedarf des Hospizes

moderne medizin-technische Geräte und sonstige Sachmittel anzuschaffen

die in der Pflege und Betreuung Schwerstkranker und Sterbender tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus- und fortzubilden, um dadurch einen hohen Qualitätsstandard zu gewährleisten

den Patienten seelsorgerische Begleitung zukommen zu lassen

den Ambulanten Hospizdienst für Erwachsene, Kinder und Jugendliche weiter zu fördern

das sich jährlich ergebende Defizit auszugleichen. 

Die Stiftung ist als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Leonberg gemäß den §§ 3 und 5 des Stiftungsgesetzes vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt.